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Steuern, Beiträge und Gebühren der Gemeinde Gemünden (Felda)

Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgelte.

Steuersätze der Gemeindesteuern

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe)

300 v. H.

Grundsteuer B (Grundstücke)

300 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

Hundesteuer (jährlich)

für ersten Hund

48,— €

für zweiten Hund

96,— €

für jeden weiteren Hund

96,— €

für einen gefährlichen Hund

600,— €

Wasserversorgung

Die Gebühr pro cbm beträgt: 1,96 € (Bruttoendpreis, incl. 7 % Umsatzsteuer).
Die Zählermiete beträgt je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung:

bis 3 cbm

0,77 €

bis 5 cbm

1,02 €

bis 7 cbm

1,28 €

bis 10 cbm

1,53 €

bis 20 cbm

2,56 €

über 20 cbm

6,14

Grundstücksanschlusskosten

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.

Wasserbeitrag

Der Wasserbeitrag beträgt je qm Grundstücksfläche (F) und je qm Geschossfläche (GF) für die:

Schaffung

Erweiterung

Erneuerung

im OT Ehringshausen

F: 0,77 €

F: 0,77 €

F: 0,51 €

u. Nieder-Gemünden

GF: 0,77 €

GF: 0,77 €

GF: 0,— €

alle anderen Ortsteile

F: 0,77 €

F: 0,77 €

F: 0,77 €

alle anderen Ortsteile

GF:  0,77 €

GF:  0,77 €

GF:  0,77 €

Abwasserbeseitigung

Die Gebühr je errechnetem cbm Abwasser beträgt:

bei Abnahme ohne Fäkalien

4,10 €

bei Abnahme mit Fäkalien

5,48 €

Grundstücksanschlusskosten

Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung der Kanalanschlussleitung ist der Gemeinde zu erstatten. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Reparatur des im öffentlichen Verkehrsbereich liegenden Teiles der Kanalanschlussleitung wird von der Gemeinde getragen.

Abwasserbeiträge

Der Abwasserbeitrag für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt:

je qm Grundstücksfläche

je qm Geschossfläche

für die öffentlichen
Abwassersammelleitungen

0,64 €

0,84 €

für die
Abwasserbehandlungsanlage

2,44 €

Erschließungsbeiträge

Der beitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Kosten ermittelt. Dieser beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.

Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwandes.

Straßenbeiträge

Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau (grundhafte Erneuerung) der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Beiträge. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.

Die Gemeinde trägt 25% des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr

50%, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und

75% wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.