Auf Grund der aktuellen Corona-Verordnungen sind persönliche Vorsprachen in der Gemeindeverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ab 30.11.2021 gilt für alle Besucher die 3G-Regelung, d.h. Geimpfte und Genesene müssen die entsprechende Bescheinigung und ungeimpfte Personen einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest (PCR-Test: 48 h) vorweisen.
Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung sowie das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln sind Pflicht.