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Sicherheitsrisiko durch Bordsteinrampen – Wir bitten dringend um Beachtung!!!



Im Gemeindegebiet Gemünden (Felda) werden vermehrt durch Anwohner sogenannte Bordsteinrampen für ein bequemeres Zufahren an die Bordsteinkante gelegt oder gar befestigt.

Solche Bordsteinrampen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei der Durchführung des Winterdienstes dar. Sollte eine Rampe ungünstig mit dem Schneepflug erfasst werden, könnte sie unkontrolliert in den Verkehrsraum gelangen und hier sowohl Sach- als auch Personenschäden entstehen.

Unabhängig davon beeinträchtigen die Rampen die Entwässerung der Straße. Ablaufendes Wasser gelangt dadurch wieder auf die Straße und bietet auch hier wieder ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Das Auslegen solcher Bordsteinrampen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dar. Die Ausübung einer Sondernutzung ohne erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das Befestigen solcher Bordsteinrampen mithilfe von Schrauben an der Straße / dem Bordstein stellt außerdem eine Beschädigung der Straße dar. Hierbei handelt es sich um eine strafbare Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Wir fordern daher alle Anwohner auf, ausgelegte und/oder befestigte Bordsteinrampen aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen.

Zur Erleichterung der Zufahrt dürfen diese Rampen kurzzeitig ausgelegt werden, sind aber nach dem Befahren sofort wieder zu entfernen.

 

gez. Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde