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Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden (Felda), Ortsteil Rülfenrod Bebauungsplan "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich



 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden (Felda), Ortsteil Rülfenrod

Bebauungsplan "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) – Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gemünden (Felda) hat am 31.10.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Nachfolgend der frühzeitigen Beteiligung und mit dem Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss wurde der bisher als „Solarpark Steinbergacker“ geführte Bebauungsplan in "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" umbenannt. Dies begründet sich in der Umstellung des Planzieles von der Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage in Agri-Photovoltaik.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung liegt nordwestlich der Ortslage Rülfenrod und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst in der Flur 1 die folgenden Flurstücke: 73/1, 73/2, 74, 104, 105, 106, 124, alle Gemarkung Rülfenrod.

(3) Das Planziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Agri- Photovoltaikanlage“. Das Planziel gilt analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage geschaffen.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  1. Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Verringerung. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung. Innerhalb des Plangebietes und angrenzend sind Grabenparzellen vorhanden, keine Quellen oder quelligen Bereiche, Lage nicht in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
  • Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima. Die geplante Bebauung und Nutzung wird voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität erwirken.
  • Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Anpflanzungen zur Eingriffsminimierung.
  • Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung; Aufgrund der im Plangebiet vorhandenen sowie an das Plangebiet angrenzenden Habitatstrukturen wurden faunistische Erfassungen der Tiergruppen Vögel, Reptilien und Fledermäuse im Bereich des Plangebietes durchgeführt. Die Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages werden den Planunterlagen zugefügt.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten) ist nicht gegeben.
  • Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild, Eingriffsbewertung. Beschreibung eingriffsminimierender Maßnahmen.  
  • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Erhebliche negative Einflüsse auf die Belange Wohnen bzw. Siedlung sind insgesamt voraussichtlich nicht zu erwarten. Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten (Blendgutachten).  
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft. Im Ergebnis werden keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft im Zuge des Bebauungsplanes planungsrechtlich vorbereitet, die eine Kompensation nach § 1a Abs. 3 BauGB begründen würden.

Die vorliegende Planung sieht Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes vor. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu alternativen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

  1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö) in Bezug auf die Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Goldammer, Grünspecht, Kernbeißer, Mäusebussard, Neuntöter, Rotmilan, Star und Wintergoldhähnchen, als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Fledermausarten Abendsegler, „Bartfledermaus“, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, „Langohr“, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus sowie als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Reptilienart die Zauneidechse und die Schlingnatter hervorgegangen. Dementsprechend sind artenschutzrechtliche Konflikte möglich. Amphibien und artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Schmetterlinge, Käfer und Libellen wurden nicht nachgewiesen. Aus fachgutachterlicher Sicht stehen der Planung keine artenschutzrechtlichen Konflikte entgegen. Es besteht kein Erfordernis der Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG.
  2. Blendgutachten (Sowinn, Netzwerk unabhängiger Gutachter für Photovoltaik und Stromspeicher) bezüglich der Beurteilung von potenziellen Blendwirkungen ausgehend der Agri-Photovoltaikanlage für die östliche Bebauung und die nördlich verlaufende Bahntrasse.
  3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
  • BUND Landesverband Hessen: Hinweise zur Alternativenprüfung und der Eingriffs- Ausgleichsplanung sowie die Möglichkeit einer Agri-PV Anlage. Weitere Hinweise zur Eingrünung des Gebietes.
  • DB Bahn AG: Hinweise für Baumaßnahmen aufgrund der angrenzenden Lage zur Bahnstrecke zum Schutz des Schienenverkehrs zur Berücksichtigung bei der Bauausführung.
  • Die Autobahn GmbH des Bundes: Hinweise bei Blendwirkung.
  • Hessen Forst, Forstamt Schotten: Hinweis auf Waldabstand.
  • Kreisausschuss Vogelsbergkreis, Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum: Hinweise auf Belange der Landwirtschaft und der Alternativenprüfung.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Bauaufsicht: Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und möglicher Blendwirkung.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Brandschutz: Hinweis zur Errichtung und Erhalt öffentlich-rechtlicher Verkehrswege für Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge.
  • Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Naturschutz: Hinweis auf Alternativenprüfung und Privilegierung im Bereich von Autobahnen, Hinweise zur Landwirtschaft und zur Klimafunktion. Hinweis auf mögliche Vorkommen mit artenschutzrechtlicher Relevanz. Hinweise zur Eingriffsminimierung und Kompensation.
  • Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Baudenkmalpflege: Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und möglicher Blendwirkung.
  • Ortsbeirat Rülfenrod: Hinweis auf Wildkorridore sowie Abstandsflächen und die Größendimensionierung.
  • PLEdoc GmbH: Hinweis auf bestehende Ferngasleitung sowie Schutzmaßnahmen im Geltungsbereich.
  • RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: Kein Hinweis auf Vorkommen von Bombenblindgängern. Hinweise zum Umgang im Falle eines Auftretens.
  • RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde: Hinweis auf Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen. Standort im Teilregionalplan Mittelhessen nicht als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt, sondern als VRG Landwirtschaft. Hinweis auf die Ertragssicherheit und Bewertung der Böden im Geltungsbereich. Hinweis auf bestehende Ferngasleitung im Geltungsbereich.
  • RP Gießen, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweis auf Gräben in und angrenzend an das Plangebiet sowie ihrer Funktionen.
  • RP Gießen, Nachsorgender Bodenschutz: Kein Hinweis auf Altlasten im Plangebiet. Hinweise auf Umgang im Falle eines Vorkommens.  
  • RP Gießen, Vorsorgender Bodenschutz: Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Eingriffsbewertung. Hinweise zu Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens. Hinweis auf Forderung einer Bodenkundlichen Baubegleitung ab der Planungsphase.
  • RP Gießen, Kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen: Hinweise zum Umgang mit Abfall und der Abfallentsorgung. Hinweise zum Umgang von Bodenaushubmaterial bei Erdarbeiten.
  • RP Gießen, Bergaufsicht: Hinweis auf erloschenes Bergwerksfeld im westlichen Teil des Geltungsbereiches.
  • RP Gießen Landwirtschaft: Hinweise und Bedenken zum Plangebiet aufgrund der Hochwertigkeit der Böden und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Hinweis auf Alternativenprüfung.
  • RP Gießen, Bauleitplanung: Nähere Erläuterung und Auseinandersetzung hinsichtlich Standortwahl und Alternativen.
  • Bürger 1: Nähere Erläuterung und Auseinandersetzung hinsichtlich Standortwahl und Alternativen. Hinweis auf Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen. Standort im Teilregionalplan Mittelhessen nicht als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt, sondern als Vorranggebiet Landwirtschaft. Hinweis auf angrenzendes FFH-Gebiet.
  • Bürger 2: Ausführungen zur Entwicklung des Landschaftsbildes, Hinweis auf bestehende Naherholungsfunktion, nähere Erläuterung und Auseinandersetzung hinsichtlich Standortwahl und Alternativen. Hinweis auf Klimafunktion und Wildkorridore.
  • Bürger 3: Hinweis auf Wild- und Frischluftkorridore sowie Abstandsflächen und die Größendimensionierung.
  • Bürger 4: Hinweis auf Abstandsflächen und die Größendimensionierung sowie auf Wild- und Frischluftkorridore. Standort im Teilregionalplan Mittelhessen nicht als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt, sondern als Vorranggebiet Landwirtschaft.
  • Bürger 5: Hinweis auf Abstandsflächen und Wildkorridore sowie vorkommende Tierarten, Ausführungen zur Entwicklung des Landschaftsbildes.

 

Die umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, im Internet auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und ergänzend in der Verwaltung ausgelegt.

 

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie dem Blendgutachten und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

17.03.2025 – 25.04.2025 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.gemuenden-felda.de/aktuelles/offenlegung

veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Gemünden (Felda), Rathausgasse 6, OT Nieder-Gemünden, Bauverwaltung. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.    


Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden (Felda), Ortsteil Rülfenrod

Bebauungsplan "Agri-Photovoltaikanalage Steinbergacker" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich