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Steuern, Beiträge und Gebühren der Gemeinde Gemünden (Felda)

Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgelte.

Steuersätze der Gemeindesteuern
Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) 365 v. H.
Grundsteuer B (Grundstücke) 365 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.

Hundesteuer (jährlich)

für ersten Hund 72,— €
für zweiten Hund 144,— €
für jeden weiteren Hund 144,— €
für einen gefährlichen Hund 900,— €
Wasserversorgung
Die Leistungsgebühr pro cbm beträgt: 2,14 €
(Bruttoendpreis, incl. 7 % Umsatzsteuer)

Die Grundgebühr für Wasser beträgt jährlich: 44,97 €
(Bruttoendpreis, incl. 7 % Umsatzsteuer)

Grundstücksanschlusskosten (Wasser)
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Wasserbeitrag
Der Wasserbeitrag beträgt je m² Veranlagungsfläche
für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversorgungsanlagen 2,06 Euro
für die Neuordnung der gemeindlichen Wasserversogung (Brunnen- und Hochbehältersanierung sowie Leitungserneuerung) in den Jahren 2004-2020 (Ergänzungsbeitrag) 0,52 Euro
Abwasserbeseitigung
Die Leistungsgebühr pro cbm beträgt: 3,59 €
Die Grundgebühr für Abwasser beträgt jährlich: 60,00 €  
Niederschlagswasser  
Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche: 0,37 €  
Entleerung von Kleinkläranlagen und Hausklärgruben  
Die Gebühr für die Entleerung beträgt pro cbm:  

bei Kleinkläranlagen 81,82 €

bei Hausklärgruben 30,14 €

 
Grundstücksanschlusskosten (Abwasser)
Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung der Kanalanschlussleitung ist der Gemeinde zu erstatten. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Reparatur des im öffentlichen Verkehrsbereich liegenden Teiles der Kanalanschlussleitung wird von der Gemeinde getragen.
Abwasserbeiträge
Der Abwasserbeitrag für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt:
  je qm Grundstücksfläche je qm Geschossfläche

für die öffentlichen
Abwassersammelleitungen

0,64 € 0,84 €
für die
Abwasserbehandlungsanlage
2,44 €  
Erschließungsbeiträge

Der beitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Kosten ermittelt. Dieser beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.

Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwandes.

Straßenbeiträge
Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau (grundhafte Erneuerung) der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Beiträge. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt.
Die Gemeinde trägt 25% des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr
50%, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und
75% wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.