Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt.
Die bevorstehende Wahl der stellvertretenden Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) vom 23.03.1994 öffentlich bekannt gemacht.
Interessierte Personen, die sich zur Wahl der stellvertretenden Schiedsperson bewerben möchten, werden hiermit aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen – formlose Bewerbung,
Lebenslauf, pol. Führungszeugnis – bis zum 15.02.2024 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Gemünden (Felda), Rathausgasse 6, 35329 Gemünden (Felda), einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.