Steuern, Beiträge und Gebühren der Gemeinde Gemünden (Felda)
Hier finden Sie eine Übersicht über die Entgelte.
Steuersätze der Gemeindesteuern | |
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Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) | 365 v. H. |
Grundsteuer B (Grundstücke) | 365 v. H. |
Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Hundesteuer (jährlich) | |
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für ersten Hund | 72,— € |
für zweiten Hund | 144,— € |
für jeden weiteren Hund | 144,— € |
für einen gefährlichen Hund | 900,— € |
Wasserversorgung | |
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Die Leistungsgebühr pro cbm beträgt: 2,14 € (Bruttoendpreis, incl. 7 % Umsatzsteuer) | |
Die Grundgebühr für Wasser beträgt jährlich: 44,97 € |
Grundstücksanschlusskosten (Wasser) |
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Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. |
Wasserbeitrag | |||
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Der Wasserbeitrag beträgt | je m² Veranlagungsfläche | ||
für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversorgungsanlagen | 2,06 Euro | ||
für die Neuordnung der gemeindlichen Wasserversogung (Brunnen- und Hochbehältersanierung sowie Leitungserneuerung) in den Jahren 2004-2020 (Ergänzungsbeitrag) | 0,52 Euro |
Abwasserbeseitigung | |
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Die Leistungsgebühr pro cbm beträgt: 3,59 € | |
Die Grundgebühr für Abwasser beträgt jährlich: 60,00 € | |
Niederschlagswasser | |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro m² versiegelte Fläche: 0,37 € | |
Entleerung von Kleinkläranlagen und Hausklärgruben | |
Die Gebühr für die Entleerung beträgt pro cbm: | |
bei Kleinkläranlagen 81,82 € bei Hausklärgruben 30,14 € |
Grundstücksanschlusskosten (Abwasser) |
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Der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung der Kanalanschlussleitung ist der Gemeinde zu erstatten. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und Reparatur des im öffentlichen Verkehrsbereich liegenden Teiles der Kanalanschlussleitung wird von der Gemeinde getragen. |
Abwasserbeiträge | ||
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Der Abwasserbeitrag für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen beträgt: | ||
je qm Grundstücksfläche | je qm Geschossfläche | |
für die öffentlichen | 0,64 € | 0,84 € |
für die Abwasserbehandlungsanlage | 2,44 € |
Erschließungsbeiträge |
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Der beitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Kosten ermittelt. Dieser beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Anteils der Gemeinde auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Aufwandes. |
Straßenbeiträge |
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Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau (grundhafte Erneuerung) der öffentlichen Straßen, Wege u. Plätze (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Beiträge. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt und auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen verteilt. |
Die Gemeinde trägt 25% des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr |
50%, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und |
75% wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient. |